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   BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96   

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BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96 (https://dejure.org/1996,12712)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 WB 87.96 (https://dejure.org/1996,12712)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 WB 87.96 (https://dejure.org/1996,12712)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen einer Kommandierungsverfügung - Abweichung von mitgeteilten Planungsabsichten durch den Bundesminister für Verteidigung (BMVg)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten dagegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer solchen Maßnahme nur dann in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten dagegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Über die Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88

    Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Im übrigen liegt die Beurteilung der Eignung des Antragstellers für den Dienstposten im Bereich fachlicher Überlegungen, die allein der personalbearbeitenden Stelle obliegen und nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95

    Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Im übrigen liegt die Beurteilung der Eignung des Antragstellers für den Dienstposten im Bereich fachlicher Überlegungen, die allein der personalbearbeitenden Stelle obliegen und nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95

    Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Kommandierung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Kommandierung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 86.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahn der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
    Im übrigen liegt die Beurteilung der Eignung des Antragstellers für den Dienstposten im Bereich fachlicher Überlegungen, die allein der personalbearbeitenden Stelle obliegen und nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 -).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung

  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine mögliche Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 87.96 -).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine mögliche Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 87.96 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 -).
  • BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine mögliche Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 87.96 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 -).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 43.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine mögliche Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 87.96 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 -).
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